Das Preisgericht

Die Gerechten unter den Ukrainern

Das Preisgericht – eine aus 11 Personen bestehende Gruppe, die über die Preis-, Titel- und Ordnensverleihung entscheidet.

Das Präsidium des Preisgerichts bilden der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende, Mitglieder des Preisgerichts.

Der Vorsitzende ist eine vom Vorstand ermächtigte Person oder der Stifter.

Der Vorsitzende des Preisgerichts ist dazu berechtig, das Preisgericht nach außen zu vertreten, alle der Tätigkeit des Preisgerichts betreffenden Urkunde zu unterzeichen.

Der Vorsitzende des Preisgerichts kann seine Vertretungsbefugnisse auf eine vom Vorstand benannte Person auf Vorschlag des Vorsitzenden schriftlich übertragen, das Präsidium und die anderen Mitglieder des Preisgerichts benachrichtigend..

Die stellvertretenden Vorsitzenden werden vom Vorsitzenden benannt oder in Wahlen gewählt.

Die Mitglieder werden vorgeschlagen von:

  • sozialpolitische Organisationen
  • Regierungsinstitutionen, wissenschaftliche Institutionen, Geschäft
  • Nichtsregierungsorganisationen

Das Preisgericht besteht aus Freiwilligen.

Sie bekommen konkrete Fälle, um sie zu untersuchen. Danach liegen sie ihre Empfehlungen dem Preisgericht vor, das den Einzelfall erörtert. Alle Entscheidungen des Preisgerichts unterliegen der Bestätigung des Vorsitzenden, bevor sie rechtskräftig geworden sind.